Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung (JArbschG-Untersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung für Jugendliche, die noch nicht volljährig sind. Jugendliche, die eine Berufsausbildung oder eine andere berufliche Tätigkeit beginnen, müssen sich laut Jugendarbeitsschutzgesetz dieser Jugendarbeitsschutzuntersuchung unterziehen.
In unserer Praxis bieten wir diese Jugendarbeitsschutzuntersuchung an. Im Vorwege wird der Jugendliche zusammen mit seinen Sorgeberechtigten darum gebeten, einen Anamnese-Bogen auszufüllen, um eventuelle Krankheiten, Allergien und Beeinträchtigungen abzuklären, die einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit im Wege stehen könnten.
Anschließend führen wir eine Ganzkörperuntersuchung durch, so dass wir einen abschließenden Bericht ausstellen können.
Einen Anamnese-Bogen für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung können Sie hier herunterladen.